Prime Video mit Werbung? Gericht sagt: So nicht, Amazon!



Es gibt Dinge, die man im Abo-Leben einfach voraussetzt. Zum Beispiel: Wenn ich für einen Streamingdienst zahle, dann will ich meine Serie schauen – und nicht plötzlich wieder das Gefühl haben, lineares Fernsehen aus dem Jahr 2003 zu konsumieren. Genau um dieses Gefühl ging es jetzt vor Gericht. Und Amazon hat dabei einen ordentlichen Dämpfer kassiert.

Kurze Rückblende: Amazon Prime war lange ein Rundum-sorglos-Paket. Versand, Musik, Filme, Serien – und das Ganze ohne Werbung. Irgendwann kam dann die Mail Anfang 2024: Ab Februar gibt’s bei Prime Video Werbung. „Nur begrenzt“, hieß es. Wer darauf keine Lust hat, kann ja 2,99 Euro im Monat extra zahlen. Zack, fertig, neue Realität.

Dachten zumindest die Amazon-Strateg:innen.

Doch Verbraucherschützer sahen das ganz anders – und zogen vor das Landgericht München. Mit Erfolg. Das Gericht stellte klar: Amazon darf die Vertragsbedingungen nicht einfach einseitig ändern und plötzlich Werbung einblenden. Wer Prime abgeschlossen hat, durfte davon ausgehen, ein werbefreies Streamingangebot zu bekommen. Punkt.

Besonders interessant: Die Richter fanden die damalige E-Mail von Amazon irreführend. Denn sie vermittelte den Eindruck, als dürfe Amazon die Regeln nach Belieben ändern. Das sei aber weder durch die Nutzungsbedingungen noch durch das Gesetz gedeckt. Werbung sei eben kein kleines Detail, sondern ein zentraler Bestandteil des Angebots – oder eben gerade dessen Abwesenheit.

Mit anderen Worten: Wer „werbefrei“ verkauft, kann nicht später sagen „Ups, doch nicht – außer du zahlst extra“.

Jetzt muss Amazon seine Kund:innen sogar per „Berichtigungsschreiben“ informieren. Das klingt ein bisschen nach Strafarbeit in der Schule, ist aber ein starkes Signal. Die Verbraucherzentrale spricht von einem „sehr wichtigen Urteil“ und betont: Prime-Mitglieder haben weiterhin Anspruch auf Streaming ohne Werbung – und zwar ohne Aufpreis.

Ganz geschlagen gibt sich Amazon natürlich nicht. Man respektiere die Entscheidung, sei aber mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden, heißt es. Ob das Urteil angefochten wird, ist offen. Juristisch ist die Sache also noch nicht ganz durch, politisch und symbolisch aber schon jetzt spannend.

Denn der Fall zeigt ein größeres Problem: Streamingdienste verändern ihre Modelle schleichend. Erst wird gelockt mit günstigen Preisen, dann werden Inhalte aufgeteilt, Qualität reduziert oder – Klassiker – Werbung eingeführt. Netflix, Disney+, Amazon: Kaum ein Anbieter ist davon ausgenommen. Der Unterschied hier? Amazon wollte die Änderung einfach auf bestehende Verträge draufpacken.

Und genau das hat das Gericht gestoppt.

Viele Nutzer:innen dürften sich jetzt bestätigt fühlen. In den Kommentarspalten schwankt die Stimmung zwischen Genugtuung, Sarkasmus und einem leisen „Hab ich doch gesagt“. Andere meinen: Man könne ja jederzeit kündigen, also halb so wild. Stimmt – aber genau darum geht es ja: Verträge gelten nicht nur, solange man sie nicht hinterfragt.

Unterm Strich ist das Urteil ein kleiner Sieg für alle, die keine Lust haben, für ihre eigene Beschallung extra zu zahlen. Und ein Reminder an große Plattformen, dass „Update“ nicht automatisch „rechtens“ bedeutet.

Bleibt abzuwarten, wie Amazon reagiert. Bis dahin gilt: Serie an, Werbung aus – zumindest vorerst.

Quelle: https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-12/amazon-urteil-video-kunden-werbung

Von Lars

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